1. Geltungsbereich der AGB
Für alle Leistungen, die die Hanseatic Real Estate erbringt, einschließlich der darauf bezogenen Erklärungen, gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Hanseatic Real Estate werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht, es sei denn Hanseatic Real Estate und der Auftraggeber haben eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen.
2. Leistungen von Hanseatic Real Estate und Pflichten des Kunden
Hanseatic Real Estate schuldet nur die mit dem Auftraggeber vertraglich konkret sowie gesondert mindestens in Textform vereinbarte Beratungsleistung. Diese kann eine Dienst- und/oder Werkleistung sein. Hanseatic Real Estate schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Hanseatic Real Estate schuldet die Erstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines Erfolges nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Bei der Ausführung der Beratungsleistung wird Hanseatic Real Estate die Sorgfalt ausüben, die für ein qualifiziertes Mitglied ihrer Branche angemessen ist. Hanseatic Real Estate ist dabei auch berechtigt, einen Dritten mit der Durchführung der vertraglich vereinbarten Beratungsleistung zu beauftragen.
Hanseatic Real Estate ist zur Prüfung seitens Dritter erteilter Auskünfte, Informationen, Unterlagen, Daten etc., die Hanseatic Real Estate an Kunden weiterleitet, nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Prüfung der vorgenannten Angaben obliegt dem Kunden. Hanseatic Real Estate übernimmt für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben keine Haftung, es sei denn, die Prüfung wurde gesondert vereinbart.
Übermittelt Hanseatic Real Estate Informationen, Unterlagen und/oder Dateien an den Kunden, ist die Weitergabe durch den Kunden an Dritte nur mit vorheriger mindestens in Textform zu erklärender Zustimmung von Hanseatic Real Estate zulässig.
Sofern Hanseatic Real Estate Gutachten oder sonstige Berichte erstellt oder Bewertungen vornimmt oder sonstige Beratungen leistet (Evaluation) beruhen die Ergebnisse der Evaluation ausschließlich auf den durch den Kunden oder durch den Kunden beauftragten Dritten übergebenen Informationen und Unterlagen und übermittelten Dateien sowie – falls vereinbart – der Besichtigung des jeweiligen Objektes. Hanseatic Real Estate ist nicht verpflichtet, erhaltene Unterlagen zurückzugeben und/oder übermittelte Dateien zu löschen.
Hanseatic Real Estate geht davon aus, dass die übergebenen Informationen und Unterlagen sowie übermittelte Dateien vollständig und aktuell sind, so dass auf deren Grundlage die Evaluation vorgenommen werden kann. Sind die Informationen, Unterlagen sowie Dateien nicht vollständig oder nicht aktuell, bleibt der Kunde für die Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich. Sollte sich die Übergabe von Unterlagen und Informationen oder die Übermittlung von Dateien verzögern, verschieben sich etwaig vereinbarte Termine der Evaluation entsprechend.
4. Honorar / Fälligkeit
Die Höhe des Honorars von Hanseatic Real Estate folgt aus dem Angebot/Vertrag oder einer sonstigen Korrespondenz oder Vereinbarung zwischen Hanseatic Real Estate und dem Kunden.
Sofern nicht abweichend vereinbart, ist das Honorar binnen 7 Bankarbeitstagen nach Zustellung der Rechnung von Hanseatic Real Estate (Zustellung per Mail genügt) auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu zahlen.
5. Haftung
(a) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie bei einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hanseatic Real Estate, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Hanseatic Real Estate nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(b) Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hanseatic Real Estate, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(c) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
(d) Vertragliche Zusicherungen von Hanseatic Real Estate begründen ausschließlich eine vertragliche Verpflichtung von Hanseatic Real Estate in Bezug auf die Zusicherung und sind keine Garantien.
6. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten werden zwischen Hanseatic Real Estate und Auftraggeber gesondert vereinbart. Im Falle der Kündigung eines Vertrages bleiben die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Ansprüche der Parteien unberührt.
Kündigungen haben mindestens in Textform zu erfolgen.
7. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
(a) Für alle sich aus und im Zusammenhang mit den Hanseatic Real Estate-Leistungen und den Vertragsverhältnissen ergebende Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Hanseatic Real Estate, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist. Hanseatic Real Estate ist zudem berechtigt, an jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.
(c) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Regelungen und der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand Aug 2021
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